Blitzschutz

Die Überprüfung und regelmäßige Inspektion des Blitzschutzes werden durch gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben, die auch festlegen, welche qualifizierte Person die Inspektionen durchführen darf.

Das Ziel des Blitzschutzes besteht darin, Menschen und ihre Werke vor den schädlichen Auswirkungen eines Blitzeinschlags zu schützen. Der Staat legt Anforderungen in Bezug auf den Blitzschutz fest, die in allen Bereichen eingehalten werden müssen. Um die mit der Errichtung und nachträglichen Überprüfung des Blitzschutzes verbundenen Aufgaben zu erfüllen, sind entsprechende Fachkenntnisse erforderlich, die durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, das zur Durchführung der Blitzschutzinspektion berechtigt.

Die Bestimmung des erforderlichen Schutzniveaus für den Blitzschutz basiert auf der Klassifizierung des Gebäudes, da dies das Ausmaß der durch Blitzschläge verursachten Gefahr ausdrückt. Die korrekte Bestimmung der Blitzschutzgruppen ist daher von entscheidender Bedeutung für die Arbeit des Inspektors, da dies die Grundlage für die Bewertung und Klassifizierung des vorhandenen Blitzableiters bildet.
Die Inspektionen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über eine Qualifikation zur Überprüfung gemäß den Normen und nicht-normativen Anforderungen verfügen. Unser Unternehmen verfügt über die erforderliche Qualifikation und das entsprechende Fachwissen. Fordern Sie ein Angebot für den Blitzschutz an.